Steuerberatung

Steuerhinterziehung, Selbstanzeige & Steuerstrafrecht.

Straffreiheit durch vollständige Selbstanzeige

Durch eine vollständige Selbstanzeige und Nachzahlung der zu wenig gezahlten Steuern zuzüglich Zinsen haben Sie die Möglichkeit, straffrei zu bleiben. Wir beraten Sie, ob diese Lösung für Sie in Frage kommt. 

Dabei gilt es zunächst zu klären, ob und in welchem Ausmaß Sie Steuern hinterzogen haben. Ob es sich um eine leichtfertige Steuerverkürzung oder eine Steuerhinterziehung handelt, prüfen wir gemeinsam und betreuen Sie bei den nächsten Schritten. 

Bei einer Steuerhinterziehung kommen zwei Verfahren auf Sie zu: Zum einen das Besteuerungsverfahren, in welchem die rechtlich zutreffende Höhe der Steuern festgesetzt wird, und zum anderen das Strafverfahren.

Als Rechtsanwälte und Steuerberater können wir Sie bei beiden Verfahren optimal vertreten. 

Andreas Paschhoff

Andreas Paschhoff

Rechtsanwalt & Steuerberater

„Zu wissen, wo man steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich steht ist die Ausgangsbasis, um gute Entscheidungen treffen zu können.“

Lernen Sie uns kennen

Wir wissen, dass Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung Vertrauensthemen sind. Wir geben Ihnen daher die Möglichkeit, in einem unverbindlichen Erstgespräch unsere Kanzlei kennenzulernen.

In welchem Gebiet suchen Sie Beratung?

Für die Gebiete Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitsrecht, oder Handels- & Unternehmensrecht buchen Sie bitte hier:

Für die Gebiete Erbrecht, Gesellschaftsrecht oder Medizinrecht buchen Sie bitte hier: