Vorsicht bei Wettbewerbsverboten ohne Karenzentschädigung

Während das Arbeitsverhältnis besteht, ist die Sache klar: Arbeitnehmer dürfen nicht in Konkurrenz mit ihrem Arbeitgeber treten. Dieses Wettbewerbsverbot ist auch gesetzlich geregelt, und zwar in § 60 des Handelsgesetzbuches (HGB), der laut Rechtsprechung des BGH auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung findet. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot hingegen sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor. Um Wettbewerbstätigkeiten in Konkurrenz mit dem Arbeitgeber auch nach […]