Erbrecht & Nachfolge

Ihr Partner für Themen rund um das Erbrecht.

Im Blick, was wichtig ist

Niemand denkt gerne über die Möglichkeit des Todes oder ernsthafter Erkrankungen nach. Eine frühzeitige Regelung für den Ernstfall kann Ihnen und Ihren Angehörigen jedoch helfen. Durch unsere Erfahrungen im Erb-, Medizin-, Arbeits- und Steuerrecht wie auch in der Unternehmensberatung können wir Sie ganzheitlich bei Ihrer privaten oder geschäftlichen Vorsorge unterstützen.

Wobei wir Ihnen helfen können

1. Vorsorge & Beratung vor dem Erbfall

Erstellung von Vorsorgedokumenten
Wir beraten Sie umfassend bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst eine Vertrauensperson aus Ihrem engsten Kreis bestimmen, die später für Sie Entscheidungen treffen kann, etwa im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls.

Durch eine Betreuungsverfügung können Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich Ihrer persönlichen Lebensgestaltung im Betreuungsfall äußern und festlegen.

Ihre Patientenverfügung gibt Aufschluss darüber, ob Sie in bestimmte Untersuchungen Ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen, auch wenn diese Behandlungen noch nicht unmittelbar bevorstehen. Außerdem können Sie festlegen, ob und in welchen Situationen Sie lebensverlängernde Maßnahmen wünschen oder ablehnen.

Unterstützung bei der Gestaltung Ihres Testaments
Wir erarbeiten mit Ihnen sämtliche testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten und fertigen Ihnen auch vollständige Testamentsentwürfe an. Falls kein Testament errichtet wurde, greift automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge ein. Diese gesetzliche Erbfolge bestimmt sich nach Ihren individuellen Familienverhältnissen und sieht bei mehreren Erben eine bestimmte gesetzliche Quotelung des vererbten Vermögens unter den Erben vor.

Dabei beraten wir Sie aus rechtlicher und steuerlicher Sicht über die verschiedenen Möglichkeiten der Nachfolgegestaltung – von testamentarischen Einzelverfügungen und Erbverträgen bis zur vorweggenommenen Erbfolge und der Übertragung von Vermögenspositionen zu Lebzeiten.

Dabei gehen wir in 5 Schritten vor:

2. Beratung nach dem Erbfall

Der richtige Umgang mit einem Erbfall im Familien- und Angehörigenkreis stellt eine sehr schwierige Aufgabe dar. Infolge eines Todesfalls stellen sich für die Erben sowie auch für alle anderen Betroffenen folgenschwere Fragen, auf die ohne professionelle Unterstützung oft keine Antwort gefunden kann.

Wir unterstützen Sie auf dem Gebiet des Erbrechts bei der Bewältigung aller rechtlichen Problematiken und richten unser Beratungs- und Leistungsangebot vollständig nach Ihren individuellen Bedürfnissen aus. Von der erbrechtlichen Streitschlichtung über die Beantragung eines Erbscheins, die außergerichtliche Beratung und Vertretung bis hin zur Vertretung vor Gerichten in Erbschaftsstreitigkeiten. Selbstverständlich erstellen wir auch die Erbschaftsteuerklärung oder Schenkungssteuererklärung für Sie.

Wir stehen Ihnen darüber hinaus auch in sämtlichen Erbschaftsstreitigkeiten anwaltlich zur Seite, um Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich oder gerichtlich zu vertreten.

Andreas Paschhoff

Andreas Paschhoff

Geschäftsführer & Rechtsanwalt

„Bei der Gestaltung von Testamenten kommt es nicht nur auf die rechtlichen, sondern auch auf die steuerlichen Gesichtspunkte an.“

Lernen Sie uns kennen

Wir wissen, dass Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung Vertrauensthemen sind. Wir geben Ihnen daher die Möglichkeit, in einem unverbindlichen Erstgespräch unsere Kanzlei kennenzulernen.

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