Zahnarzt aus München: Millionenbetrug mit gefälschten Abrechnungen
Ein 60-jähriger Zahnarzt aus München, Jörg G., wurde vor Gericht wegen eines Millionenbetrugs angeklagt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren hatte er gefälschte Abrechnungen erstellt und dabei über 3,1 Millionen Euro ergaunert. Seine Praxis lief nach 20 Jahren nicht mehr, und er suchte nach Möglichkeiten, an Geld zu kommen.
05.09.2023
Ein 60-jähriger Zahnarzt aus München, Jörg G., wurde vor Gericht wegen eines Millionenbetrugs angeklagt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren hatte er gefälschte Abrechnungen erstellt und dabei über 3,1 Millionen Euro ergaunert. Seine Praxis lief nach 20 Jahren nicht mehr, und er suchte nach Möglichkeiten, an Geld zu kommen.
- Jörg G. wendete eine betrügerische Abrechnungsmethode an, indem er die Versichertenkarten von Notfall-Patienten, die nur einmal seine Praxis besuchten, manipulierte. Er fügte falsche Behandlungen hinzu, die in den vorangegangenen und nachfolgenden Quartalen stattgefunden haben sollten. Dies wiederholte er 25 Mal zwischen 2014 und 2020. Zusätzlich täuschte er auch seine eigenen Mitarbeiter, deren Angehörige und andere Patienten, indem er ähnliche falsche Abrechnungen erstellte.
- Um sicherzustellen, dass die betrügerischen Abrechnungen nicht auffallen, fragte Jörg G. gelegentlich bei den Krankenkassen nach, ob die Patienten noch versichert waren. Auch forderte der Angeklagte dort wiederholt sogenannte Ersatzbehandlungsscheine an. Mit diesen Scheinen können im Einzelfall auch ohne Versichertenkarte Leistungen abgerechnet werden. Dies sollte verhindern, dass der Betrug bei einem Wechsel der Krankenversicherung oder dem Tod eines Versicherten aufgedeckt wurde.
- Die Masche flog auf, als die Mitarbeiterin einer Krankenkasse Misstrauen wegen der häufigen Anfragen entwickelte und dies meldete. Im Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth räumte Jörg G. die Vorwürfe ein.
- Jörg G. gab finanzielle Schwierigkeiten aufgrund des Rückgangs von Patienten in seiner Umgebung als Grund für seine Betrügereien an. Bei seiner ersten Falschabrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung war der Betrug nicht aufgefallen, daher setzte er seine falschen Abrechnungen fort.
- Der Zahnarzt muss mit einer längeren Gefängnisstrafe rechnen, ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Der Prozess wird vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth abgehalten und soll sich über sieben Verhandlungstage bis Mitte Oktober erstrecken.