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Beratungskostenzuschuss: Neues Förderprogramm für Praxisinhaber

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das INQA-Coaching ins Leben gerufen, um Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung zu unterstützen.

25.08.2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das INQA-Coaching ins Leben gerufen, um Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung zu unterstützen.

  • Ärzte können von diesem Programm profitieren und erhalten einen Beratungskostenzuschuss von 80 %.
  • Das Coaching baut auf dem Vorgängerprogramm "unternehmensWert:Mensch Plus" auf und wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und das BMAS finanziert.
  • Der Förderzeitraum erstreckt sich von 2023 bis 2027, und das Coaching kann bis zu sieben Monate dauern, wenn dies betrieblich erforderlich ist.
  • Es ist wichtig, dass die Berater speziell für INQA qualifiziert sind.
  • Die Teilnahme am Programm setzt voraus, dass Praxen mindestens zwei Jahre alt sind und mindestens einen Vollzeitmitarbeiter (oder mehrere Teilzeitmitarbeiter) beschäftigen. Auch Nachfolger können sich bewerben, wobei die Vorgängerjahre zählen.
  • Das INQA-Coaching bezieht die Mitarbeiter in alle Schritte ein, um maßgeschneiderte und nachhaltige Lösungen für die Unternehmen zu schaffen.
  • Das Programm konzentriert sich auf verschiedene Themen, darunter die Implementierung digitaler Tools zur Entlastung des Personals, die Schaffung von Homeoffice-Lösungen, die Konfiguration von Praxissoftware, die Verbesserung von Abläufen durch IT-gestützte Prozesse, die Standardisierung der Dokumentation und die Reduzierung des Recallaufwands.
  • Interessierte Praxisinhaber können eine Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. Erfüllen sie die Bedingungen, erhalten sie einen INQA-Coaching-Scheck. Dieses Förderprogramm soll dazu beitragen, Praxen bei der Digitalisierung zu unterstützen und zukunftsfähig aufzustellen.

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