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Kinderärztemangel in Baden-Württemberg: Regionale Unterschiede

Laut einer Auswertung des Sozialministeriums sei die ambulante Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin in den meisten Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs gesichert, allerdings gebe es in Bezug auf unbesetzte Arztsitze erhebliche regionale Unterschiede.

06.06.2024

Laut einer Auswertung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration sei die ambulante Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin in den meisten Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs gesichert, in Bezug auf unbesetzte Arztsitze bestehen allerdings erhebliche regionale Unterschiede. So seien derzeit etwa 30 Stellen für Kinderärzte unbesetzt, wobei einige Kreise besonders stark betroffen sind. In geringerem Umfang zeigen sich auch in der Frauenheilkunde Engpässe. Um diese Lücken zu schließen, hat das Sozialministerium finanzielle Mittel zur Förderung zusätzlicher Weiterbildungsstellen bereitgestellt. Grund für die Erhebung war eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag.

 

Hier die maßgeblichen Aspekte auf einen Blick:

  • Statistische Angaben zeigen eine Zunahme der Kinder- und Jugendärzte von 876 im Jahr 2014 auf 1.035 im Jahr 2023. Die Zahl der Fachärzte für Frauenheilkunde ist im gleichen Zeitraum von 1.363 auf 1.448 gestiegen.
  • Die Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendmedizin ist somit in der Mehrheit der Regionen gesichert, jedoch zeigen sich erhebliche regionale Engpässe.
  • Derzeit sind 30 Arztsitze in der Kinder- und Jugendmedizin unbesetzt. Regionale Hotspots sind besonders gravierend im Kreis Biberach mit 5,0 vakanten Sitzen, in der Stadt Pforzheim mit 3,5 vakanten Sitzen, im Landkreis Böblingen mit 3,0 vakanten Sitzen, im Landkreis Calw mit 2,5 vakanten Sitzen und im Landkreis Rottweil mit 2,0 vakanten Sitzen.
  • In der Frauenheilkunde sind von den landesweit 7 unbesetzten Sitzen allein 4,5 im Kreis Waldshut vakant.
  • Das Land Baden-Württemberg stellt bis zu 648.000 Euro Weiterbildungsförderung für Kinder- und Jugendärzte in der ambulanten Versorgung zur Verfügung. Die Finanzierung ermöglicht bis zu zehn zusätzliche Vollzeitstellen von Januar 2024 bis Ende 2025.
  • Der rechtliche Rahmen sieht derzeit noch ein begrenztes Kontingent an Weiterbildungsstellen vor, zukünftige Gesetzesänderungen sollen hier mehr Flexibilität schaffen.

 

Die Anfrage der CDU-Fraktion sowie die entsprechende Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration finden Sie hier