Abrechnungsbetrug, da ihr Mann mehr verdiente: Zahnärztin rechnet nicht erbrachte Leistungen ab
Da ihr Umsatz stagnierte und ihr Ehemann (auch Zahnarzt) mehr verdiente, rechnete eine Zahnärztin aus Leipzig nicht erbrachte Leistungen i. H. v. 67.000 ab.
26.04.2023
Da ihr Umsatz stagnierte und ihr Ehemann (auch Zahnarzt) mehr verdiente, rechnete eine Zahnärztin aus Leipzig nicht erbrachte Leistungen i. H. v. 67.000 € ab.
- Seit ca. 30 Jahren arbeitet das Zahnarzt-Ehepaar Dr. Heike (63) und Dr. Matthias G. (64) in Leipzig.
- Da ihr Mann mit Impantologieleistungen mehr verdiente und ihr eigener Umsatz stagnierte, entwickelte die Ehefrau zusammen einem Helfer ein System, bei Pflegebedürftigen vermeintliche Fälle zu generieren und nicht erbachte Leistungen abzurechnen. Der Betrug begann im 1. Quartal 2013 und endete zum 2. Quartal 2017. In dem Zeitraum rechnete sie sich Hunderte Male nicht erbrachte zahnärztliche Leistungen ab.
- Zum Ablauf: Da Frau Dr. G. mehrere Jahre neben ihrer Arbeit in der Praxis in einem Pflegeheim arbeitete, hatte sie Zungang zu einer Vielzahl Pflegebedürftiger. Der dortige Pflegedienstleiter brachte ihr immer zum Ende des Quartals mehrere Versichertenkarten - teilweise über 100 Stück. Die Zahnärztin trug erfundene Behandlungen ein, welche eine Praxis-Mitarbeiterin später abrechnete. Hierbei entstand ein Gesamtschaden i. H. v. 67.000 €.
- Nachdem die Machenschaften aufgeflogen waren, gab es 2017 eine Razzia im Wohnhaus des Ehepaars sowie in der Praxis.
- Frau Dr. G. wurde zu 14 Monaten und Dr. Matthias G. zu 12 Monaten Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt - je zu 2 Jahren auf Bewährung. Ihr Mann wurde verurteilt, weil er davon wusste und die Taten billigend in Kauf genommen hatte.
- Die Zahnärztin hat bereits vor Anklageerhebung den finanziellen Schaden an die KV zurückgezahlt.
- Das Verfahren gegen den Pflegedienstleiter wurde unter Zahlung von 30.000 € innerhalb 6 Monate an verschiedene Projekte und die Staatskasse vorläufig eingestellt.