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KV Baden-Württemberg reagiert auf BSG-Urteil: Fünf Notfallpraxen geschlossen

Konsequente Maßnahme nach Gerichtsentscheidung zur Beschäftigung von Poolärzten

21.03.2024

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schließt fünf Notfallpraxen als Reaktion auf das Bundessozialgerichtsurteil, das die Beschäftigung von Poolärzten als rechtswidrig erklärt hat.

 

Hier die wichtisten Aspekte im Überblick

  • Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat als Antwort auf das Bundessozialgerichtsurteil bezüglich Poolärzten fünf Notfallpraxen geschlossen. 
  • Zuvor waren bereits sieben Praxen vorläufig geschlossen worden, nun zieht die KV Baden-Württemberg in fünf Fällen endgültige Konsequenzen. 
  • Die Zukunft von zwei weiteren Praxen in Buchen und Schorndorf ist noch ungewiss.
  • Zum Hintergrund: Die Schließung der Notfallpraxen ist eine direkte Reaktion auf das Gerichtsurteil bezüglich Poolärzten. Demnach müssen Poolärzte im Notdienst der KVen zwingend sozialversichert sein. Poolärzte (haben keine Kassenzulassung) sind nun im Notdienst der KV Baden-Württemberg nicht mehr zulässig. Sie machen etwa 40 % der Dienste in den Notfallpraxen aus, weshalb die Einschränkung des Angebots unvermeidlich war.

 

Betroffene Notfallpraxen

  • Bad Säckingen (Landkreis Waldshut)
  • Waghäusel-Kirrlach (Landkreis Karlsruhe-Land)
  • Möckmühl (Landkreis Heilbronn)
  • Künzelsau (Hohenlohekreis)
  • Geislingen (Landkreis Göppingen)

 

Neuausrichtung des Bereitschaftsdienstes steht noch aus

  • Das BSG-Urteil erfordert eine Neuausrichtung des Bereitschaftsdienstes, jedoch liegt bisher kein konkretes Konzept vor. 
  • Die Hauptpriorität liegt auf der Stabilisierung der Regelversorgung, da mehr als 900 Hausarztsitze im Land unbesetzt sind. 
  • Trotz der Schließungen betont die KV Baden-Württemberg, dass die Bevölkerungsversorgung weiterhin gewährleistet ist. 
  • Bis zur Eröffnung neuer Haus- und Facharztpraxen wird der Bereitschaftsdienst durch einen Fahrdienst für medizinisch notwendige Hausbesuche unterstützt.