Die Abgabefristen der Steuererklärung und Möglichkeiten für einen Aufschub
Wie erwähnt: Die gesetzliche Abgabefrist ist der 31. Mai des Folgejahres. Sind Sie jedoch nicht verpflichtet, eine Steuererklärung anzufertigen, dennoch gerne eine vorlegen möchten, haben Sie sehr viel mehr Zeit: Bis zu vier Jahre nach Ende des Steuerjahres können Sie eine Steuererklärung einreichen. Dadurch können Sie erreichen, dass Ihnen eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet wird.
Mit einem triftigen Grund, beispielsweise Krankheit, fehlenden Steuerbelegen, Arbeitsüberlastung oder Ähnlichem, kann Ihre Frist bis zum 30. September des Folgejahres verlängert werden.
Bis zum nächsten Jahresende dürfen sich diejenigen Zeit lassen, die ihre Erklärung von einem Steuerberater erstellen lassen. Wenn Sie sich fachliche Unterstützung holen, wird die Frist also automatisch bis zum 31. Dezember des Folgejahres verlängert.
Wenn Sie Unterstützung bei der Steuererklärung benötigen und gerne etwas mehr Zeit dafür hätten, können Ihnen auf Mediziner spezialisierte Steuerberater wie zum Beispiel Engel & Paschhoff helfen.
Übrigens haben die Mandanten bei Engel & Paschhoff ohnehin mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Die Kanzlei nimmt nämlich an einem Pilotprojekt der Finanzverwaltung NRW teil, den sog. Kontingentierungsverfahren. Dabei gewährt die Finanzverwaltung eine generelle Fristverlängerung bis Ende Februar des Zweitfolgejahres, wenn bestimmte Abgabequoten eingehalten werden.
Es lohnt sich also zweifach für Ärzte oder Zahnärzte, die Steuerangelegenheiten in die Hände von auf Medizinrecht spezialisierte Steuerberater zu legen: Sie profitieren von der Expertise und können längere Fristen in Anspruch nehmen.